QM21 ist Deutschlands größte Vereinigung von Zahnärzten/ Innen, die in ihren Praxen ein gemeinsames Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001- 2000 erfolgreich etabliert haben.
Die ISO 9001 ff legt internationale Standards für Qualitätsmanagement fest, wodurch bis vor einigen Jahren vor allem Großbetriebe und zunehmend Mittelständler aus der Industrie sicherstellen konnten, dass ihre Produkte die festgelegten Qualitätsanforderungen erfüllten.
Wir haben diese ISO 9001 nun seit dem Jahr 2000 auch auf den zahnmedizinischen Sektor und speziell auch auf ganz normale Kassenpraxen angewendet. Dabei konnten wir einen Weg finden, der nicht das rigide Einhalten technischer Normen, sondern die Gestaltung der relevanten Praxisabläufe im Sinne von Behandlungsoptimierung und Patientenzufriedenheit sowie möglichst effektives Praxismanagement in den Mittelpunkt der Zertifizierung rückten.
Unser Qualitätsmanagement führt zu einer kontinuierlichen Verbesserung der Prozessqualität und der Ergebnisqualität in jeder Praxis. Wir streben nach Qualität durch perfekte Konzepte, durch beste Technik und ärztliches Können. Von diesen Resultaten profitieren gleichermaßen die Patienten, die Ärzte und Praxismitarbeiterinnen und auch die Krankenkassen und Versicherungen.
Für unser innovatives Konzept sind wir vom Wirtschaftsministerium NRW mit dem Qualitätspreis NRW ausgezeichnet worden.
Auf Grund unserer Strukturen, unseres kontinuierlichen Wachstums und unserer permanenten Weiterentwicklung auf allen Bereichen des Praxismanagements ergeben sich große Synergieeffekte, wir sind sicher, dass Zahnmedizin mit unserem Qualitätsmanagement eine bessere Zukunft hat.
(Copyright www.qm21.de)
Zertifiziertes Hygienemanagement zum Schutz und zur Sicherheit unserer Patienten ist in der Zahnarztpraxis Dr. Kracke selbstverständlich. Wir erfüllen höchste Qualitäts-Maßstäbe an die Hygiene in unseren Praxisräumen. Neben der gründlichen Säuberung und Desinfektion der Behandlungszimmer erfolgt eine Sterilisation aller Instrumente und Hilfsmittel. Handschuhe und Mundschutz während jeder Zahnbehandlung tragen ebenso zur Erfüllung der vom Gesetzgeber geforderten Hygienemaßnahmen bei.


