Unsere erweiterten Garantieleistungen
Aufgrund unseres Qualitätsmanagements gewähren wir für unsere Arbeiten bis zu 4 Jahre Garantie auf Funktion und Ästhetik. Wir gehen dabei weit über die gesetzliche Gewährleistung hinaus, die bei 3 Jahren liegt. Nachbesserungen oder Neuanfertigungen in unserer Praxis werden ggf. kostenfrei durchgeführt.
Das bedeutet für Sie, dass bei Garantiefällen weder zahnärztliches Honorar noch Material und Laborkosten anfallen. Natürlich können wir nicht für Verläufe garantieren, die der Natur unterliegen. In seltenen Fällen können auch nach Abschluss einer umfassenden Behandlung endodontische (Zahnmarkerkrankungen) oder parodontologische (Zahnfleischerkrankungen) Probleme auftreten.
Soweit diese Probleme in der Biologie Ihrer individuellen Situation zu suchen sind, werden hieraus entstehende Folgebehandlungen von der Nachbesserungspflicht ausgeschlossen.
Auch im Falle einer Funktionsstörung z.B. durch verstärktes Zähneknirschen trotz fachgerechter Behandlung oder Unfallgeschehen entfällt die Nachbesserungspflicht.
Unsere Garantiebedingungen
Gebunden ist die Garantie an die Einhaltung der im Garantiepass individuell vereinbarten Recall-Untersuchungen, sowie einer regelmäßigen professionellen Zahnreinigung mindestens 2 x pro Jahr. Eine fristgerechte und vollständige Bezahlung unserer Liquidation ist eine weitere Voraussetzung für die Garantie.
Wir möchten, dass Sie mit uns und dem Behandlungsergebnis lange zufrieden sind!
Sie wünschen mehr Informationen? Bitte sprechen Sie uns auf den Garantiepass an.